Zum Thema 3G im bayerischen Spielbetrieb

Bayern – In der Saison 2021/22 gilt bei allen Wettbewerben unter dem Dach des Floorball Verbands Bayern (FVB) die sogenannte 3G-Regel. Basierend auf dem Hygienekonzept und den Handlungsempfehlungen des Verbands gilt diese Weisung als Ergänzung im Spielbetrieb. Sie liegt den Vereinen vor und kann auch auf der Homepage eingesehen werden. Ihr Ziel: Sicherheit schaffen und den Vereinen eine verlässliche Handlungsgrundlage bieten. Nachfolgend haben wir nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  • Was ist 3G und für wen gilt es?
    Geimpft – Getestet – Genesen: Eines dieser drei Kriterien müssen alle Mitwirkenden, also Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Helfer und aktuell auch Zuschauer, erfüllen, um die Halle betreten zu dürfen.
  • Warum eine Weisung, wenn es die aktuellen Corona-Regeln (Stand September 2021) sowieso erfordern?
    Die letzten Monate waren von einigem Hin und Her geprägt, das es den Vereinen und ihren Ehrenamtlichen zusätzlich schwer gemacht hat. Der FVB will ein einheitliches System, das über die gesamte Saison gilt. Die 3G-Regel hat im Rahmen aller FVB-Wettbewerbe 2021/22 Gültigkeit und gilt bis auf Weiteres unabhängig von verkündeten Lockerungen durch den Gesetzgeber.
  • Wie wird das kontrolliert?
    Dazu braucht es die Mithilfe aller Mitwirkenden. Wenn statt PCR- oder Schnelltest ein sog. Antigen-Selbsttest durchgeführt wird, dann soll dieser unmittelbar vor der Abfahrt unter Aufsicht des Trainers stattfinden. Wir als Verband erlauben einen solchen Antigen-Selbsttest. Es ist aber immer noch zu beachten, dass der Ausrichter (Sportstättenbetreiber) für die Sportstätte ebenfalls ggf. Regelungen erlässt, die einen Antigen-Selbsttest nicht akzeptieren.
    Schüler gelten für uns als Verband als getestet, sofern sie an den regelmäßigen Testungen der Schule teilnehmen. Schüler müssen sich entsprechend als solche ausweisen können (z.B. einen Schülerausweis).
    Der Trainer/Betreuer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Spieler und Betreuer die 3G-Regeln erfüllen und dies entsprechend kontrolliert wurde. Ohne entsprechende Unterschrift ist keine Teilnahme am Spielbetrieb möglich. Sollten sich aus dem Hygienekonzept des Ausrichters (Sportstätte oder Verein) weitere Kontrollen ergeben, haben wir darauf keinen Einfluss. Die Nachweise sind deshalb immer mitzuführen.
  • Wie lange sind Tests gültig?
    Nach den aktuellen Regelungen und unserer Weisung gilt ein PCR-Test 48 Stunden. Schnelltests, also die sog. PoC-Antigentests, gelten 24 Stunden.
  • Was ist in der Weisung mit Haftung gemeint?
    Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen. Sollte sich eine Person infizieren, weil der Trainer/Betreuer z.B. Hygienevorgaben nicht beachtet hat, kann dieser bei grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden, falls nachgewiesen werden kann, dass der nachlässige Umgang mit den Hygienevorgaben ursächlich für die Infektion war. Falls der Trainer/Betreuer als Übungsleiter beim Verein angestellt ist, haftet er bereits bei einfacher Fahrlässigkeit, sofern er jährlich mehr als 840€ verdient – dies ergibt sich aus dem Gesetz im § 31a BGB.
    Tritt ein solcher Fall tatsächlich ein, gilt aber immer noch: Der Verein hat seine Mitglieder und damit auch Trainer/Betreuer grundsätzlich von einer Haftung gegenüber Dritten freizustellen, wenn sich bei der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGH NJW 2005, 981). D. h., der Verein müsste den Schaden im Innenverhältnis übernehmen.
    Außerdem besteht auch ein Haftplichtversicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, die bei einfacher Fahrlässigkeit eintritt.
    Zusammengefasst: Eine geschädigte Person könnte den Trainer/Betreuer schon bei einfacher Fahrlässigkeit zwar zunächst in Anspruch nehmen, aber letztlich müssten Verein und ARAG Sportversicherung den Schaden übernehmen.
    Eine Haftung kommt aber erst dann zum Tragen, wenn es auch irgendwo einen Schaden gibt. Allerdings eben auch nur im Falle von grober Fahrlässigkeit.

Wir als Floorball-Verband Bayern möchten noch erwähnen, dass wir nur die floorballspezifischen Regelungen festlegen können. Auf die anderen, zusätzlich geltenden Hygienekonzepte, z.B. von Sportstätten oder euren Vereinen, können wir keine Einfluss nehmen und bitten deshalb alle um Mithilfe und Umsicht in dieser Sache, damit wir alle wieder unserem Sport nachgehen können.

Eine weitere Übersicht rund um das Thema Floorball und Corona findet sich hier.

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