Der Vorstand besteht, gemäß der Satzung , aus bis zu sieben Vorstandsmitgliedern. Die Aufgaben des Vorstandes sind unter anderem die Geschäftsführung des Verbandes, Erstellung eines Haushaltsplans, Aufsicht über die Einhaltung der Satzung und der Ordnungen, Einberufung der Delegiertenversammlung, Festsetzung und Erhebung von Beiträgen und Gebühren und vielem mehr.