Aufgaben der Verbandspruchkammer (VSK)

Die Verbandspruchkammer, kurz VSK, ist ein Organ des Verbandes gemäß der Rechtsordnung (REO). Sie bildet die Erstinstanz bei Entscheidungen über Geldstrafen in variabler Höhe gemäß der Gebührenordnung (GBO) oder Spielsperren im Rahmen einer Matchstrafe III. Weiterhin ist sie mit der Bearbeitung und Beurteilung von Protesten im Rahmen des Spielbetriebs beauftragt. Die Berufungsinstanz bildet der Vorstand des Floorball Verband Bayern.

 

Mitarbeiter der Verbandspruchkammer (VSK)

Alle Anfragen sind per E-Mail an vsk@floorball-bayern.de zu richten.

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