Inzidenzabhängige Öffnungsschritte reaktiviert

Es gibt Neuigkeiten und endlich wieder Hoffnungen für den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb. Die Öffnungsschritte wurden heute an alle Vereine und Verbände in Bayern kommuniziert. Die, eigentliche zum 9. Mai auslaufende, 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zwar bis 2. Juni verlängert, aber in dem Zuge wurden jetzt die inzidenzabhängigen Lockerungsschritte reaktiviert!

Das bedeutet, ab dem heutigen 7. Mai können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden für die Sportvereine und das Sporttreiben in betreffendem Verwaltungsbereich folgende Regelungen erlassen:

7-Tage-Inzidenz unter 50: Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.

7-Tage – Inzidenz zwischen 50 und 100: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis (Selbst- oder Antigentest maximal 24 Stunden oder PCR-Test höchstens 48 Stunden alt) verfügen.

7-Tage-Inzidenz über 100: Kontaktfreier Sport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien, Kleingruppentraining für Kinder unter 14 Jahren (Voraussetzung: max. fünf Personen unter freiem Himmel; Testpflicht für Übungsleiter)

Wichtig: Über die Umsetzung der Öffnungsschritte entscheidet die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Welche Regelungen also für Euren Verein bzw. eure Floorballabteilung gelten, können ihr jeweils bei der für die betreffende Region zuständigen Behörde in Erfahrung bringen oder bei eurem Hauptverein nachfragen. Dabei könnt ihr auf dieses Schreiben an alle Vereine vom 07.05.2021 verweisen: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/05/2021-05-07_Schreiben-an-Vereine_final.pdf

Zwar ist damit der klassischen Floorballtrainingsbetrieb in der Halle mit Kontakt noch nicht in der aktuellen Zeitschiene erfasst, aber Landkreise und Städte mit einer Inzidenz unter 50 können wieder ins kontakfreie Indoor-Training einsteigen. Wir werden eure Vereins-Vertreter:innen über eine Möglichkeit informieren sich ein Streetfloorball-Feld von uns zu leihen, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 eingesetzt werden kann, um zumindest mal wieder ein bisschen Floorball-Feeling zu erzeugen!

 

Rahmenhygienekonzept “Sport”

Während wir uns als Verband und auch eure Vereine bisher an einem allgemeinen Rahmenhygienekonzept orientieren mussten, wurden nun mit der Verlängerung der 12. BayIfSMV vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Rahmenhygienekonzept „Sport“ veröffentlicht. In diesem Konzept sind alle Regeln für ein sicheres Sportreiben festgelegt und die Hygienekonzepte der Vereine, aber auch die Handlungsempfehlungen unseres bayerischen Floorballverbands müssen ggf. entsprechend auf das Rahmenhygienekonzept “Sport” angepasst werden. Wir arbeiten aktuell an der Überarbeitung der “Handlungsempfehlung des Floorball Verbands Bayern für die stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs”, die ihr bei uns im Dokumenten-Bereich findet. Die aktualisierte Handlungsempfehlung stellen wir euch in Kürze zur Verfügung.

 

Erleichterung für Geimpfte und Covid-Genesene

Bereits ab dem 6. Mai gelten für vollständig Geimpfte (seit Zweitimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) sowie Covid-Genesene folgende Erleichterungen:

  • Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre und der geltenden Kontaktbeschränkungen (auch im Sport).

Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontaktpersonen werden sie also nicht mehr mitgezählt. Für diesen Personenkreis entfällt auch die Testpflicht, so dass beispielsweise vollständig geimpfte Übungsleiterinnen und Übungsleiter keinen Testnachweis erbringen müssen. Als genesen gelten laut §1a der 12 BayIfSMV alle Personen, die einen Nachweis über einen positiven PCR-Test deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache, der nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate ist.

 

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